Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)

Grundlagen

Für sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen der HedingerHolz AG (nachfolgend auch als „Verkäuferin“ bezeichnet) gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Verkaufs‐, Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie die aktuellen Schweizerischen Handelsgebräuche für Schnittholz. Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere auch allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur Vertragsinhalt, wenn sie von der Verkäuferin ausdrücklich und in Schriftform anerkannt werden.

Preise

Die Preise verstehen sich in CHF (Schweizer Franken), exklusive Mehrwertsteuer, ab Werk abgeholt und verladen. Für die Fakturierung sind die beim Abgang festgestellten Masse und Spezifikationen massgebend. Angebots-, Preis- und Sortimentsänderungen, ohne vorherige Anzeige, vorbehalten. Zwischenverkauf der Ware und deren Wiederbeschaffbarkeit vorbehalten. Angaben in Offerten und Auftragsbestätigungen über Trockenheit, Lieferfristen, Gewichte, Frachten usw. erfolgen nach bester Kenntnis jedoch unverbindlich. Muster bleiben stets Typenmuster, Abweichungen der gelieferten Ware vom Muster liegen in der Natur des Holzes und gelten nicht als Mangel.

Zahlung

30 Tage netto. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen von 6 % belastet.

Lieferung

Alle Lieferungen reisen auf eigene Rechnung und Gefahr des Käufers. Nutzen und Gefahr gehen in jedem Fall mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Käufer über.

Der Käufer hat die Lieferung nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel innert 8 Tagen und vor der Verarbeitung oder Montage der Verkäuferin bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als angenommen. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Feststellung schriftlich gemeldet werden. Bei Transportschäden ist in jedem Fall auch dem Frachtführer Mitteilung zu machen und ein entsprechender Vermerk auf dem zu visierenden Lieferschein anzubringen. Der Schaden ist vom Chauffeur bestätigen zu lassen.

Termine

Die zugesagten Lieferfristen und -termine werden von der Verkäuferin nach bestem Ermessen abgegeben und bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich und berechtigten den Käufer im Fall ihrer Nichteinhaltung daher weder zum Vertragsrücktritt noch zu Schadenersatz oder anderen Ansprüchen.

Eigentumsvorbehalt

Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Verkäuferin. Vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises darf der Käufer die gekaufte Ware weder veräussern noch verpfänden oder Dritten zu Sicherungszwecken übereignen. Im Fall einer Pfändung oder sonstigen Beanspruchung durch Dritte hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.

Sachgewährleistung (Haftung)

Liegt ein kaufrechtlicher Mangel vor, der nachweislich bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestanden hat, und hat der Käufer seine Pflicht zur Prüfung der Lieferung und Anzeige von Mängeln eingehalten, kann die Verkäuferin nach ihrer Wahl den schadhaften Teil/Gegenstand reparieren oder Ersatz liefern oder, sofern sie auf eine Reparatur oder Ersatzlieferung verzichten will, dem Käufer eine Kaufpreisminderung zugestehen. Diese Pflicht der Verkäuferin und das entsprechende Recht des Käufers verjährt und erlischt 1 Jahr nach Versand der Lieferung. Nach diesem Zeitpunkt bestehen keine Ansprüche des Käufers mehr, unabhängig davon, ob es sich um offene oder verdeckte Mängel handelt.

Alle weitergehenden Ansprüche des Käufers wie Wandelung, Minderung, Schadenersatz (einschliesslich die Haftung für Folgeschäden) etc. sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Annullierungen und Rücksendungen

Grundsätzlich erfolgt keine Warenrücknahme. In Ausnahmefällen und in Absprache mit der Verkäuferin wird unbeschädigte und nicht weiterverarbeitete Ware unter Abzug von 25 % Transport- und Verwaltungskosten gutgeschrieben. Sonderanfertigungen werden nicht zurück genommen.

Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und/oder Verkauf von Produkten für den Kunden kann HedingerHolz AG unter jederzeitiger Beachtung geltender Datenschutznormen Personendaten selbst erheben, von Dritten beschaffen, speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben.

Wenn gesetzlich erlaubt, oder überwiegende Interessen seitens [Firma] bestehen, oder eine Kundeneinwilligung vorliegt, kann HedingerHolz AG die erhobenen Personendaten für folgende Zwecke bearbeiten:

  • zur Überprüfung von Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss
  • zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden;
  • zur Pflege, Entwicklung und Erhaltung der Kundenbeziehung;
  • um Dienste zu individualisieren oder personalisierte Inhalte bereitzustellen z.B. mittels Untersuchung hinsichtlich der Demographie, des Nutzungsverhaltens und der Nutzerinteressen;
  • zur Adressvalidierung.
  • zur Verhinderung einer unrechtmässigen Benutzung von Dienstleistungen (insbesondere zur Verhinderung von Betrugsfällen beim Vertragsschluss und während der Dauer des Vertrags);
  • zur Rechnungsstellung, zu Inkassozwecken und für Bonitäts- und Kreditwürdigkeitsprüfungen;
  • zur Bewerbung, Gestaltung und Weiterentwicklung von HedingerHolz-Produkten;

HedingerHolz AG darf Dritte im In- und Ausland zur Datenbearbeitung beziehen. Bezieht der Kunde bei HedingerHolz AG Dienstleistungen Dritter, darf HedingerHolz AG dem Dritten diejenigen Kundendaten zur Bearbeitung weitergeben, die dieser zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden benötigt.

Beim Beizug von Dritten aus dem In- und Ausland durch HedingerHolz AG sind diese entsprechend vertraglich verpflichtet, die gemäss gültigem Datenschutzrecht notwendigen Massnahmen einzuhalten. Weitere Information betreffend Verwendung von Personendaten sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

Gerichtsstand

Erfüllungs- und Gerichtsort ist der schweizerische Sitz der Verkäuferin. Es gilt das Schweizer Recht.

Wilchingen, Januar 2023

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